Winterdienst in Hannover – Schneeräumen und Streuen

    Gehwege, Einfahrten und Zugänge sind bei Frost und Schnee rechtzeitig frei. Für Privatgrundstücke und Gewerbeobjekte in Hannover und Umgebung.

    • Räumpflicht vertraglich übernommen
    • Streuen mit Splitt
    • Jeder Einsatz dokumentiert
    Leistungen

    Was unser Winterdienst umfasst

    Wir räumen und streuen die Flächen, für die Sie als Eigentümer geradestehen müssen – so oft, wie das Wetter es verlangt.

    Rechtlicher Rahmen

    Räum- und Streupflicht in Hannover

    Die Regeln stehen in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Hannover. Sie sind konkreter, als viele Eigentümer vermuten.

    Wann geräumt sein muss
    Werktags von 7 bis 22 Uhr, an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 22 Uhr. Bei anhaltendem Schneefall in angemessenen Abständen wiederholt.
    Wie breit
    Gehwege auf mindestens 1,50 Meter, damit der Begegnungsverkehr zu Fuß möglich bleibt.
    Womit gestreut wird
    Auftauende Mittel wie Streusalz sind auf Gehwegen untersagt – gestreut wird mit Splitt oder Sand. Auf Treppen und Rampen darf handelsübliches Streusalz eingesetzt werden.
    Wer verantwortlich ist
    Der Grundstückseigentümer, auch für den angrenzenden Gehweg. Wer die Pflicht nicht erfüllt, riskiert ein Bußgeld und haftet bei Stürzen.

    Stand der Angaben: Straßenreinigungssatzung der Landeshauptstadt Hannover. In den Umlandgemeinden gelten eigene Satzungen mit teils abweichenden Zeiten – welche für Ihre Adresse gilt, klären wir vor Vertragsabschluss.

    Pflicht abgeben – aber richtig

    Die Räum- und Streupflicht lässt sich vertraglich auf einen Dienstleister übertragen. Damit das im Ernstfall trägt, müssen drei Dinge stimmen: Die Flächen sind benannt, die Zeiten sind vereinbart, und jeder Einsatz ist nachweisbar.

    Unser Angebot listet deshalb jede Fläche einzeln auf – Gehweg, Einfahrt, Zugänge, Treppen – statt pauschal „Grundstück“ zu schreiben. Sie wissen vorher, wofür wir geradestehen und wofür nicht.

    Flächen aufnehmen lassen →
    Für wen

    Privatgrundstück und Gewerbeobjekt

    Beides läuft über dieselbe Route – der Unterschied liegt im Umfang und im Zeitfenster.

    Privat

    Ein- und Mehrfamilienhäuser, bei denen der Gehweg, die Einfahrt und der Weg zur Haustür freigehalten werden müssen. Sinnvoll, wenn Sie beruflich früh aus dem Haus sind, das Grundstück vermietet ist oder Sie im Winter nicht vor Ort sind.

    • Gehweg entlang des Grundstücks
    • Einfahrt und Stellplatz
    • Weg zur Haustür und zu den Mülltonnen
    • Treppenstufen und Rampen

    Gewerbe

    Betriebe, Praxen, Hausverwaltungen und Wohnanlagen, bei denen Kunden, Mitarbeitende und Lieferanten morgens sicher aufs Gelände kommen müssen. Für diese Objekte legen wir das Zeitfenster vor Betriebsbeginn fest.

    • Parkplätze und Fahrgassen
    • Eingänge und Fluchtwege
    • Anlieferung und Rampen
    • Dokumentation je Einsatz

    Betreuen wir Ihre Außenflächen schon im Sommer? Dann läuft der Winterdienst über denselben Ansprechpartner – siehe Grünpflege für Geschäftskunden.

    Ablauf

    Von der Anfrage bis zum ersten Schnee

    Der Aufwand liegt vor der Saison. Läuft der Vertrag, müssen Sie sich um nichts mehr kümmern.

    1. 01

      Anfrage

      Adresse und Flächen nennen – Fotos helfen, wenn Sie welche haben.

    2. 02

      Aufmaß

      Wir sehen uns die Flächen an und halten Quadratmeter, Zugänge und Treppen fest.

    3. 03

      Angebot

      Schriftlicher Festpreis als Saisonpauschale oder pro Einsatz, mit benannten Flächen und Zeiten.

    4. 04

      Saison

      Wir räumen und streuen nach Wetterlage und dokumentieren jeden Einsatz.

    Kosten

    Was kostet ein Winterdienst?

    Einen Quadratmeterpreis von der Stange gibt es nicht – aber die Faktoren sind überschaubar.

    Den Preis bestimmen vier Dinge: die Fläche in Quadratmetern, die Anzahl der Zugänge und Treppen (sie kosten Zeit, nicht Fläche), die vereinbarte Bereitschaft – nur werktags oder auch an Sonn- und Feiertagen – und die Anfahrt zu Ihrer Adresse.

    Üblich sind zwei Modelle. Die Saisonpauschale für November bis März ist planbar und lohnt sich in schneereichen Wintern. Die Abrechnung pro Einsatz ist in milden Wintern günstiger, schwankt dafür. Welches Modell für Ihre Fläche sinnvoller ist, sagen wir Ihnen offen – auch wenn das die kleinere Rechnung bedeutet.

    Sie bekommen ein schriftliches Angebot mit festem Preis, bevor die Saison beginnt. Ohne Aufmaß nennen wir keine Zahl, die später nicht hält.

    Häufige Fragen

    Winterdienst – kurz beantwortet

    Bereit, wenn Sie es sind

    Frei geräumt,bevor der Tag beginnt.

    Sagen Sie uns kurz, welche Flächen es sind – Sie bekommen ein schriftliches Angebot für die Saison.

    Angebot anfragen

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